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Aktuelles

Haushalt 2025

By 21. August 2024September 19th, 2024No Comments

Haushalt 2025

Liebe Mitglieder,

hier finden Sie eine große Auswahl an Informationen zum Haushalt. Fest steht, dass die EEG-Umlage künftig aus dem Kernhaushalt finanziert wird. Die Bundesregierung will Energieeffizienz-Maßnahmen bei Gebäuden 2025 mit 14,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfond fördern.

Zusammenfassung (Pdf)

Die Bundesregierung hatte in ihrem im Juli vorgestellten Entwurf mit einer sogenannten Minderausgabe von 17 Milliarden Euro geplant. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die Ministerien ohnehin nicht das gesamte Geld in dem Jahr ausgeben werden – zum Beispiel, weil sich Projekte verzögern. Das Vorgehen ist durchaus üblich, die Summe aber sehr hoch. Deswegen sollte diese Lücke geschlossen werden – eigentlich um rund acht Milliarden Euro. Im nun ergänzten Regierungsentwurf klafft demnach trotz hoher Neuverschuldung im Rahmen der Schuldenbremse noch ein Loch von zwölf Milliarden Euro.

  • Übersicht Entwurf Haushalt mit KTF Auszug (Pdf)
  • Wirtschaftschaftsplan KTF (Pdf)

Aus dem U2 Papier (Pdf)

Auf Anfrage an Minister Habeck, bestätigte dieser, dass es keine Kürzungen der Programme geben wird. Allerdings sollen nicht abgerufene Mittel eingespart werden.

„Auch der Klima- und Transformationsfonds, der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützt, bleiben in seiner Substanz erhalten. Wir werden aber durchaus auch schmerzhafte Kürzungen hinnehmen müssen. Kürzen werden wir aber vor allem bei den Programmen, bei denen die Mittel in der Vergangenheit nicht vollständig abgerufen wurden. Für das Jahr 2025 sind wir daher optimistisch, dass die Programme fortgeführt werden können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die langfristige Finanzierung dieser Förderprogramme und des Fonds insgesamt nicht geklärt werden konnte. Hierfür werden wir eine Lösung nach der kommenden Bundestagswahl finden müssen.“

Aus der 49 Punkte-Wachstumsinitiative (Pdf)

  1. Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken: Bauen muss schneller, einfacher und unbürokratischer werden. Es gilt, die Baukosten nachhaltig zu senken und Bürokratie konsequent abzubauen. Dies gilt auch für weitergehende energetische Standards, bei denen die eingesparten Emissionen nicht im Verhältnis zu den entstehenden Kosten stehen. Zudem wird die Bundesregierung bestehende Bürokratieanforderungen u.a. auf Grundlage des laufenden Praxis-Checks Bauwirtschaft reduzieren, auch für ökologische und nachhaltige Baustoffe. Außerdem wird das Aufstellen von Bauleitplänen in den Gemeinden vereinfacht. Über eine Verankerung von Rahmengenehmigungen im Baurecht wird zudem die Umnutzung in Städten deutlich vereinfacht. Mit einer Verein­fachung der Prozesse und Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Dach­­­geschos­sen und zur Dachaufstockung wird ebenfalls effizient die Voraussetzung für neuen Wohnraum geschaffen. Auch in Wohnungseigen­tümer­gemein­schaften wird dies vereinfacht. Zur Verbesserung digitaler Bauanträge werden verbliebene Schrift­formerfordernisse entfallen. Dazu wird die Bundes­regierung u.a. im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches die folgenden konkreten Vorhaben umsetzen:

  2. Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren durch Einführung von Fristen und Straffung der Umweltprüfung,

  3. Durchgehende Digitalisierung des Bauleitplan- und des Baugenehmigungs­verfahrens bis hin zur Bekanntmachung,

  4. Weiterentwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Flexibilität von städtebaulichen Festsetzungsmöglichkeiten,

  5. „Innovationsklausel“ für vereinfachte Umstellung von Bestandsplänen auf die aktuelle Baunutzungsverordnung,

  6. Vereinfachung der Beprobung von Bodenaushub zur Beschleunigung von Baumaßnahmen und Reduzierung von Baukosten,

  7. Vorlage einer Leitlinie und Prozessempfehlung, um das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E zu befördern, entsprechende Anpassung des Bauvertrags­recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Um insbesondere den Neubau von bezahlbarem Wohnraum anzureizen, wird die Bundesregierung das Programm für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) aufstocken. Dazu stellt die Bundesregierung für 2025 eine Milliarde Euro bereit.

Das sind aus der Novelle der BauGB bekannte Maßnahmen, die noch nicht abgeschlossen sind.

Viele Grüße,
BuVEG Team

Anlagen

  • Botschaft SPD Haushaltsentwurf 2025 (Pdf)
  • Haushalt SPD-Fraktion (Pdf)
  • Brief Habeck Einigung Haushalt (Pdf)