Das Klima wartet nicht – daher darf die kommende Bundes­re­gie­rung keine unnö­tige Zeit verstrei­chen lassen und muss entschieden handeln. Nur dann wird Deutsch­land eine reelle Chance haben, die anvi­sierte Klima­neu­tra­lität bis 2050 – oder früher – zu erreichen.

Die Gebäu­de­hülle spielt in diesem Kontext eine zentrale Rolle – da ohne sie der Gebäu­de­sektor nicht ener­ge­tisch ertüch­tigt werden kann, und Deutsch­land seine Klima­ziele verfehlen würde. Eine Erhö­hung der Sanierungs­rate ist daher drin­gend notwendig.

Gleich­zeitig muss die Bezahl­bar­keit von Maßnahmen im Gebäu­de­be­reich gewähr­leistet bleiben. Hierfür sind auch in Zukunft steu­er­liche Förde­rung und robuste Förder­pro­gramme notwendig. Der Vorteil dabei: Ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude garan­tieren auf lange Sicht güns­tiges und komfor­ta­bles Wohnen. Für die Mieter wird die finan­zi­elle Belas­tung durch die Neben­kosten kalku­lierbar, für den Vermieter zählt vor allem der Wert­er­halt der Immo­bilie durch die Effi­zi­enz­maß­nahmen. So gehen Klima­schutz und Bezahl­bar­keit Hand in Hand.

Doch auch für die deut­sche Volks­wirt­schaft ergeben sich enorme Vorteile: Die notwen­dige Erhö­hung der Sanie­rungs­quote ist Garant für zukunfts­kom­pa­tible und lang­fristig benö­tigte Jobs. Davon profi­tieren, neben dem Klima, auch die Kommunen, in denen die unzäh­ligen Hand­werks­be­triebe ihre Abgaben entrichten. Auf diese Weise kann Deutsch­land viele Arbeits­plätze auch für dieje­nigen schaffen, die im Zuge der Corona-Pandemie ihre beruf­liche Perspek­tive verloren haben.

1) Efficiency First – jetzt und auch in Zukunft

Erneu­er­bare Ener­gien sind unab­dingbar für die Treib­haus­gas­neu­tra­lität aller Sektoren. Gleich­zeitig sind diese begrenzt und müssen daher ziel­ge­richtet – und damit effi­zient – einge­setzt werden.

Der Gebäu­de­be­stand bietet beste Voraus­set­zungen für dieses „Efficiency First“-Prinzip, da vorhan­dene und bewährte Tech­no­lo­gien für Gebäu­de­hülle und ‑technik exis­tieren und sofort in großer Menge einsetzbar sind.

Daher ist es nicht nur notwendig, CO2-Ziel­vor­gaben bei Gebäuden fest­zu­legen, um den Ener­gie­ver­brauch real zu senken. Wichtig ist zudem die Fokus­sie­rung auf eine ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäu­de­hülle, um das Einspar­po­ten­tial von Gebäuden zu heben.

2) Fördern & Fordern – mit Nachdruck und Zielgenauigkeit

Förder­pro­gramme für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungen haben zuletzt zu stark stei­genden Inves­ti­tionen geführt und sind im Sinne des Ansatzes „Fördern & Fordern“ von hoher Bedeutung.

Notwendig ist daher eine Förde­rung für alle Neubau­standards, die auf das Ziel der Treib­haus­gas­neu­tra­lität bis 2050 einzahlen. Daher müssen Förder­pro­gramme, wie beispiels­weise die Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG), auch in den kommenden Bundes­haus­halten mit einer adäquaten Finan­zie­rung ausge­stattet werden.

Weitere Anreize für die Gebäu­de­sa­nie­rung sollten damit verbunden werden, auslau­fende und an ihre Grenzen stoßende Förder­mög­lich­keiten durch gesetz­liche Anfor­de­rungen zu ersetzen. In diesem Kontext sollen bestimmte Zeit­punkte – wie der Eigen­tums­über­gang – beson­ders in den Fokus genommen werden.

Die Corona-Pandemie hat zur Folge, dass lang­fristig mehr Menschen von zuhause arbeiten. Ein ener­gie­ef­fi­zi­entes, modernes Gebäude ist für diesen Trend von großer Bedeu­tung, da neben Vorteilen für den Klima­schutz ein Mehr an Gesund­heit und Wohl­be­finden gewähr­leistet wird. Diese Aspekte müssen im Sinne von „Fördern & Fordern“ bei der Weiter­ent­wick­lung von Förder­maß­nahmen mitbe­rück­sich­tigt und entspre­chend abbildet werden.

3) Fachkräfte gewinnen – Sanierungsrate steigern

Der Fach­kräf­te­mangel ist eine gesamt­ge­sell­schaft­liche und sekto­ren­über­grei­fende Heraus­for­de­rung. Ange­sichts des sich drama­tisch verschär­fenden Fach­kräf­te­man­gels bis 2030 müssen Politik und Wirt­schaft heute die Weichen stellen. Ein Zögern verschärft die Situa­tion für Millionen von Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer sowie in den Betrieben. Hinzu kommt der sich in einzelne Bran­chen und auf dem Arbeits­markt insge­samt verschär­fende Druck durch die Corona-Pandemie. Außerdem wird Deutsch­land seine Klima­ziele nur dann errei­chen, wenn genü­gend Arbeits­kräfte zur Verfü­gung stehen, um die notwen­digen Effi­zi­enz­maß­nahmen im Gebäu­de­sektor umzusetzen.

Der BuVEG fordert daher Erleich­te­rungen für Fach­kräfte, die in Folge der Corona-Pandemie arbeitslos werden und einen Wechsel in eine für sie neue Branche planen. Ziel ist es, die Poten­ziale für die Fach­kräf­te­ge­win­nung in den verschie­denen Sektoren zu heben.

Im Gebäu­de­sektor bestehen Poten­ziale an Bran­chen­wechs­lern in den Jahren 2021 und 2022 von insge­samt bis zu 106.000 Erwerbs­tä­tigen; das Poten­zial an Berufs­wechs­lern beträgt im Jahr 2022 etwa 40.000 Personen.

Die Reali­sie­rung eines Bran­chen- oder Berufs­wech­sels sollte durch beglei­tende Maßnahmen unter­stützt werden. So ist eine Kommu­ni­ka­ti­ons­kam­pagne des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales erfor­der­lich, deren Fokus auf der Infor­ma­tion und dem Anstoß zu einem Bran­chen­wechsel liegt. Das Bundes­mi­nis­te­rium des Inneren, für Bauwesen und Heimat sollte aus Sicht des BuVEG eben­falls eine eigene Kampagne zur Bewer­bung der Beschäf­ti­gungs­mög­lich­keiten im Gebäu­de­sektor auflegen. Begleitet werden müsste dies durch erwei­terte Quali­fi­ka­tions- und Umschu­lungs­pro­gramme. Eine Finan­zie­rung könnte durch die EU-Hilfs­fonds zur Corona-Pandemie erfolgen, da massiv auf das Klima­schutz­ziel einge­zahlt werden würde, und die Ausgaben damit explizit dem Ziel dieser Gelder entsprächen.