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Neuer Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) konterkariert Klimaziele

Von 2. März 2020Mai 15th, 2023No Comments

Berech­nungen zeigen, dass durch die Abschwä­chungen im aktu­ellen Entwurf des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes mit bis zu 20% mehr CO2-Emis­sionen im Quar­tier gerechnet werden muss. Dies wider­spricht den Klima­schutz­zielen der Bundes­re­gie­rung immens.

Berlin, 02. März 2020

Nach der soge­nannten Inno­va­ti­ons­klausel (Para­graf 103) kann ein Quar­tier aus mehreren Gebäuden bei einer Sanie­rung gemeinsam die Anfor­de­rungen an die Ener­gie­ef­fi­zienz erfüllen. Das heißt konkret bei einem Beispiel von zehn Gebäuden: Wird ein Gebäude im Quar­tier ener­gie­ef­fi­zient moder­ni­siert, reicht für die rest­li­chen neun Gebäude ein erheb­lich nied­ri­gerer Stan­dard für die Gebäu­de­hülle aus — mit Abschwä­chungen von bis zu 40 Prozent.

Das Forschungs­in­stitut für Wärme­schutz (FIW München), dem aus umge­setzten Sanie­rungs­vor­haben konkrete Daten vorliegen, hat errechnet, dass bei der Sanie­rung eines solchen Quar­tiers aus Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern über 20% mehr CO2 emit­tiert werden würden, als bei einer Sanie­rung aller Gebäude nach EnEV.

Prof. Dr. Andreas Holm vom FIW München dazu: „Mit Blick auf 2050 ist es fahr­lässig, solche Rege­lungen in einem Gesetz zu veran­kern. Das dient viel­leicht der kosten­güns­tigen Sanie­rung, aber weder den Mietern, die einen schlechten ener­ge­ti­schen Stan­dard bei einer Erhö­hung der Ener­gie­preise sofort zu spüren bekommen, noch dem Klima. Gebäude, die jetzt mehr schlecht als recht saniert werden, sind nicht zukunfts­fähig und erst recht nicht klima­neu­tral bis 2050.“

Der Gebäu­de­sektor spielt eine wesent­liche Rolle für die Klima­schutz­ziele, immerhin sind Gebäude für 30% der gesamten CO2-Emis­sionen in Deutsch­land verant­wort­lich. Dabei haben nach aktu­eller Schät­zung deut­lich über 60% der Gebäude einen unzu­rei­chenden ener­ge­ti­schen Standard.

„Die Aufwei­chung der bishe­rigen Effi­zi­enz­an­for­de­rungen in der Inno­va­ti­ons­klausel ist ein Schritt in die falsche Rich­tung und gefährdet die Erfül­lung der Klima­ziele. So werden Straf­zah­lungen Deutsch­lands immer wahr­schein­li­cher. Und was daran inno­vativ sein soll, erschließt sich mir nicht“, so Jan Peter Hinrichs, Geschäfts­führer des Bundes­ver­bands ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäu­de­hülle (BuVEG).

Ohne eine deut­liche Anhe­bung der Sanierungs­rate und der Sanie­rungs­tiefe bei Bestands­ge­bäuden werden die Klima­schutz­ziele der Bundes­re­gie­rung nicht einge­halten werden können. Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz muss in diesem Punkt drin­gend nach­ge­bes­sert werden.

Hier können Sie die Kurz­studie des FIW München einsehen:

https://buveg.de/politik/#studien